693 MDR Sa 14.06.25 21:15:18
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Gasprüfung für Wohnmobile Pflicht
Wer ein privat zugelassenes Wohnmobil
oder einen Wohnwagen mit einer Flüs-
siggasanlage hat, muss diese bis spä-
testens 19. Juni 2025 von einem Sach-
verständigen prüfen lassen.
Danach ist eine solche Prüfung alle
zwei Jahre Pflicht. Damit soll gewähr-
leistet werden, dass Kochen, Kühlen und
Heizen im Camper beziehungsweise einem
Wohnmobil sicher sind.
Diese Regelung ist festgelegt in der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO) im Paragraph 60, der sich den
"Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" wid-
met.